Kosten / Preise
INFO:
Seit Ende 2022 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Abrechnung allgemein
Tierärzte müssen ihre Tätigkeit entsprechend der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) abrechnen. Bei nicht explizit aufgeführte Tätigkeiten ist eine vergleichbare Tätigkeit heran zu ziehen.
Der dort aufgeführte einfache Satz muss mindestens verlangt werden (Schutz vor Preisdumping) und darf das 3-fache nicht übersteigen (ausser bei Notfällen oder vorher schriftlich fixierter Einigung).
Bei Notfällen ist das Maximum der 4-fache Satz.
Die gelisteten Preise der GOT sind ohne Mehrwertsteuer
Welcher Satz ist “normal”?
Alles zwischen 1-fach und 3-fach.
Sie finden in München Tierärzte/Tierärztinnen die zum einfachen Satz abrechnen, sowie Tierärzte/Tierärztinnen die den 3-fachen Satz berechnen.
All dies ist "in Ordnung" und legal.
Medikamentenpreise werden in Deutschland über eine eigene Verordnung geregelt (AMPreisVO).
Materialien werden entsprechend dem Verbrauch per Stück oder in Pauschalen berechnet und sind nicht in der Gebühr der GOT enthalten.
Preise in unserer Praxis
Unsere Preise sind bei GOT-Faktor 2,0 angesiedelt.
Wie setzt sich eine Rechnung zusammen?
Alle Tätigkeiten + angewendete Medikamente + Material + abgegebene Medikamente
Beispiel einer Kastration*:
Untersuchung Allgemein
+ Untersuchung Einzelorgan (Herz zur Einschätzung des Narkoserisikos)
+ Narkose – Durchführung
+ Injektion des Narkosemittels
+ Narkosemedikamente
+ ggf. Narkosemonitoring
+ Kastration – Durchführung
+ Dem Eingriff entsprechen viele Wundnähte
+ Nahtmaterial
+ OP-Material/steril (Pauschale)
= Endpreis
*Dies soll als Beispiel fungieren und erhebt keine Anspruch auf Vollständigkeit!
Preisvergleiche
Bitte beachten Sie immer bei Preisvergleichen, dass Sie bei uns immer eine Individuelle Behandlung erhalten. Es gibt nicht nur einen richtigen Weg und jeder hat eigene Schwerpunkte, die beachtet werden.
Macht man nur eine einfache Naht ist dies zwangsweise günstiger als mehrschichtige Nähte.
Auch Schutzmaßnahmen (z.B. Monitoring, Schutzintubation oder legen eines Venenkatheters zur Sicherheit) müssen abgerechnet werden, auch wenn diese nicht benötigt werden.